Vereinsorgane und Organisation
Trägerschaft
Finanziert wird die samowar Jugendberatungs- und Suchtpräventionsstelle durch Beiträge der reformierten und katholischen Kirchgemeinden sowie der politischen Gemeinden des Bezirks Horgen. Diese bilden im «Verein für Jugendfragen im Bezirk Horgen» die Trägerschaft von samowar. Einen Drittel der Ausgaben für die Suchtprävention finanziert der Kanton Zürich.
www.gesundheitsfoerderung-zh.ch
Die Delegierten der Trägergemeinden werden jährlich zur Mitgliederversammlung eingeladen, wo sie als oberstes Organ des Vereins unter anderem den Jahresbericht, die Jahresrechnung sowie das Budget von samowar genehmigen.
Vorstand
Der Vorstand besteht inklusive der Präsidentin/des Präsidenten aus fünf Personen. Zwei Vorstandsmitglieder werden durch die politischen Gemeinden ernannt. Ein Vorstandsmitglied wird auf Vorschlag aus den Reihen der Kirchgemeinden durch die Mitgliederversammlung gewählt. Zwei Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung frei gewählt.
Aktuelle Vorstandsmitglieder
|
Bernadette Dubs Gemeinderätin Richterswil, Ressort Soziales |
![]() |
Hansruedi Kölliker Gemeindepräsident Thalwil |
![]() |
Danielle Maron Vertreterin der Kirchgemeinden |
![]() |
Robert Schmid Abteilungsleiter Stiftung Bühl |
![]() |
Michael Müller Schulleiter Schule Rüschlikon |
Statuten
Leistungsvereinbarung
Mit der Leistungsvereinbarung zwischen den Trägergemeinden, vertreten durch die Mitgliederversammlung, und samowar, Jugendberatungs- und Suchtpräventionsstelle für den Bezirk Horgen wird geregelt,
- welche Leistungen von den Trägergemeinden grundsätzlich unterstützt resp. finanziert werden
- welche Rahmenbedingungen (Aufgaben und Pflichten) von samowar bei der Leistungserbringung einzuhalten sind
- wie die Trägergemeinden die Finanzierung von samowar sicherstellen und unter sich aufteilen